Neue Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft – RL SWW/2009 Ende Februar veröffentlicht
Im Gegenteil werden nun solche Kriterien z.B. nicht nur bei der Abwasserbehandlung, sondern auch bei der Sammlung und Ableitung von Abwasser eingeführt. Damit ist in Bezug auf Fragen der demografischen Entwicklung und der Entwicklung der ländlichen Gebiete Sachsens eine Verstetigung der Förderpolitik festzustellen. Fragen der Ausgestaltung der kommunalen Selbstverwaltung zur Aufgabenerfüllung des Vorhaltens einer leistungsfähigen und bedarfsgerechten Infrastruktur werden mehr Gewicht bei der Entscheidungsfindung zu Investitionen in der Siedlungswasserwirtschaft Sachsens erlangen. Dies beginnt z.B. schon bei der Er- bzw. Überarbeitung der Abwasserbeseitigungskonzepte der Aufgabenträger, der investiven Umsetzung dieser bis hin zum Refinanzieren und Betreiben der Anlagen. Der Forderung des Bundesgesetzgebers nach einer Gleichbehandlung von zentralen und dezentralen (und Misch- oder Übergangsformen) Lösungen entspricht der Freistaat weitergehend als bisher.
Kontakt
BINL e.V.
Christian Hagmaier
Buchheim
Untere Dorfstraße 15
04651 Bad Lausick
Büro: (034345) 23581
kontakt@bi-buchheim.de
